Casino ohne Lizenz in der Schweiz richtig einordnen und verstehen

Was hinter dem Begriff steckt, wie die Schweizer Rechtslage tatsächlich aussieht und welche Risiken nicht bewilligte Anbieter für Spielerinnen und Spieler bedeuten – sachlich erklärt anhand der amtlichen Quellen von ESBK, fedlex und Bundesamt für Justiz.

Symbolische Darstellung eines Online-Casinos ohne Schweizer Lizenz vor dem Hintergrund der Schweizer Regulierung

Das Wichtigste in Kürze

Was ein Casino ohne Lizenz im Schweizer Kontext bedeutet

Der Begriff «Casino ohne Lizenz» wirkt zunächst absolut, ist im Schweizer Zusammenhang aber präziser zu fassen: Gemeint sind fast immer Online-Casinos, die zwar irgendwo eine Glücksspiellizenz besitzen, jedoch keine Konzession der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). In der Praxis handelt es sich um ausländische Anbieter, die ihre Bewilligung aus Jurisdiktionen wie Malta (Malta Gaming Authority), Curaçao oder Anjouan beziehen. Aus Sicht des Schweizer Rechts spielt diese ausländische Lizenz keine Rolle, denn massgeblich ist allein, ob ein Angebot in der Schweiz bewilligt ist. Wer also «ohne Lizenz» sucht, meint meist «ohne Schweizer Konzession» – ein wichtiger Unterschied, der die gesamte rechtliche Bewertung prägt.

Diese Anbieter richten sich teils gezielt an Schweizer Spielerinnen und Spieler und werben mit grösserer Spielauswahl, höheren Bonusangeboten und Kryptozahlungen. Solche Versprechen stammen jedoch durchgehend aus werblichen Quellen und sind Teil des Marketings nicht bewilligter Plattformen. Ihnen steht der vollständige Wegfall des Schweizer Spielerschutzes gegenüber, der bei konzessionierten Anbietern gesetzlich garantiert ist. Die folgende Übersicht ordnet ein, wie der Schweizer Rechtsrahmen entstanden ist, was er konkret verbietet und erlaubt, und welche realen Folgen sich daraus für Nutzende ergeben – ohne Werbecharakter und gestützt auf die amtlichen Primärquellen.

Begriffliche Abgrenzung zwischen lizenziertem ausländischem Casino und Schweizer Konzession
Ein Casino kann eine ausländische Lizenz besitzen und dennoch in der Schweiz als nicht bewilligt gelten – massgeblich ist die ESBK-Konzession.

Hilfreich ist eine kurze Einordnung in Zahlen: Das Geldspielgesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft, und seither dürfen ausschliesslich bereits landbasiert konzessionierte Schweizer Spielbanken mit einer Konzessionserweiterung online Geldspiele anbieten. Der Bundesrat erteilte am 29. November 2023 die Konzessionen für die Jahre 2025 bis 2044; aktuell betreiben rund zehn der zwanzig konzessionierten Spielbanken eine eigene Online-Plattform. Alles ausserhalb dieses engen Kreises gilt rechtlich als nicht bewilligt – genau diese Angebote sind mit dem Suchbegriff «Casino ohne Lizenz» gemeint.

Zahlen zum konzessionierten Schweizer Online-Casino-Markt seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes
Seit 2019 dürfen nur landbasiert konzessionierte Schweizer Spielbanken online Geldspiele anbieten.

Wie das Geldspielgesetz den Schweizer Markt ordnet

Grundlage des gesamten Systems ist das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), das die amtliche Fundstellennummer SR 935.51 trägt. Es wurde am 10. Juni 2018 in einer Volksabstimmung mit rund 72,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen und ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Das Gesetz verfolgt zwei Hauptziele: einen massvollen Zugang zu Geldspielen zu ermöglichen und gleichzeitig die Bevölkerung vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen. Aus diesem Schutzgedanken leitet sich das restriktive Konzessionsmodell ab, das ausländische Online-Anbieter faktisch ausschliesst.

Das Konzessionssystem ist zweistufig aufgebaut. Zunächst erteilt der Bundesrat einer Spielbank die Spielbankenkonzession; anschliessend genehmigt die ESBK die Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb sowie die einzelnen Spiele. Entscheidend ist, dass eine Online-Konzession nur eine bereits landbasiert konzessionierte Schweizer Spielbank erhalten kann – reine Online-Anbieter ohne physisches Casino in der Schweiz sind damit ausgeschlossen. Wer die rechtliche Gesamtsicht vertiefen möchte, findet sie auf unserer Seite zur Rechtslage im Überblick sowie in der detaillierten Darstellung, wie das BGS das Online-Glücksspiel regelt.

Schematische Darstellung des zweistufigen Konzessionssystems im Schweizer Geldspielgesetz
Das BGS sieht ein zweistufiges Verfahren vor: Spielbankenkonzession durch den Bundesrat, Online-Erweiterung durch die ESBK.

Die Zuständigkeiten sind klar verteilt. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) beaufsichtigt Spielbanken und Online-Casinos, führt die Sperrliste und verfolgt illegales Geldspiel; ihre Aufgaben sind in Artikel 97 BGS festgehalten. Die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) ist für Grossspiele wie Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele verantwortlich. Das Bundesamt für Justiz nimmt die Oberaufsicht über den Vollzug des Geldspielgesetzes wahr. Diese Aufteilung erklärt, warum bei Online-Casinos stets die ESBK die massgebliche Behörde ist. Die zugrunde liegenden Bestimmungen lassen sich direkt bei fedlex (BGS, SR 935.51) sowie über die FAQ der ESBK nachlesen.

Zur Einordnung: Eine im Ausland gültige Lizenz – etwa aus Malta oder Curaçao – macht ein Angebot in der Schweiz nicht legal. Massgeblich ist ausschliesslich die ESBK-Konzession.

Strafbar oder nicht – Anbieter und Spieler klar unterscheiden

An kaum einem Punkt halten sich so viele Missverständnisse wie bei der Frage der Strafbarkeit. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig und über zwei unabhängige amtliche Quellen belegt. Wer Spielbankenspiele ohne die erforderliche Konzession durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, macht sich strafbar und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen (Art. 130 BGS). Die Strafdrohung trifft also den Anbieter, nicht die Nutzenden.

Für volljährige Spielende gilt das Gegenteil: Wer an einem unbewilligten Spielbankenspielangebot teilnimmt, macht sich nicht strafbar – dies hält ebenfalls Artikel 130 BGS fest, und die ESBK bestätigt es ausdrücklich in ihren FAQ. Daraus ergibt sich die in der Branche oft beschriebene «Grauzone»: Der blosse Zugriff durch volljährige Personen ist nicht strafbar, der Anbieterbetrieb mit Schweizer Bezug hingegen schon. Diese Differenzierung wird auf vielen Werbeseiten falsch oder verharmlosend dargestellt; die genaue Einordnung finden Sie auf der Seite zur Strafbarkeit von Spielern und Anbietern.

Kernaussage zur Strafbarkeit

Nicht strafbar bedeutet nicht risikofrei: Spielende tragen das Risiko, dass Einsätze und allfällige Gewinne in einem Strafverfahren gegen einen illegalen Anbieter eingezogen werden, und sie geniessen keinen Schweizer Spielerschutz.

Gegenüberstellung der Strafbarkeit von Anbietern und der Straffreiheit volljähriger Spieler nach Art. 130 BGS
Art. 130 BGS unterscheidet klar: Anbieter ohne Konzession sind strafbar, volljährige Spielende nicht.

Die amtlichen Belege für beide Aussagen stehen in den FAQ der ESBK sowie in der Geldspiel-FAQ des Bundesamts für Justiz. Wer diese beiden Quellen liest, erkennt rasch, dass die oft zu lesende Behauptung, Spielen sei «verboten» oder «strafbar», schlicht unzutreffend ist – ebenso wie die gegenteilige Verharmlosung, es bestehe gar kein Risiko.

Wie die ESBK den Zugang zu nicht bewilligten Angeboten sperrt

Damit das Konzessionsmonopol nicht ins Leere läuft, sieht das Geldspielgesetz technische Zugangssperren vor. Gestützt auf Artikel 86 BGS wird der Zugang zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Geldspielen gesperrt, sofern deren Veranstalter ihren Sitz im Ausland haben oder verschleiern und das Angebot von der Schweiz aus erreichbar ist. Die ESBK führt seit dem 3. September 2019 gemeinsam mit der Gespa eine Sperrliste; die Fernmeldedienstanbieter müssen die gelisteten Domains anschliessend per DNS-Sperre blockieren. Die Liste wird im Bundesblatt und auf der ESBK-Website publiziert, zuletzt am 24. Februar 2026.

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Wirksamkeit dieser Sperren. Sie funktionieren auf Ebene der Namensauflösung und sind technisch umgehbar – dennoch hat das Bundesgericht mit Urteilen vom 18. November 2022 und 30. Januar 2023 bestätigt, dass die Praxis verhältnismässig und rechtmässig ist. Reines Geo-Blocking genügt einem Anbieter laut Rechtsprechung nicht, um von der Sperrliste gelöscht zu werden; verlangt wird ein System zum effektiven Ausschluss von in der Schweiz wohnhaften Spielenden. Die Funktionsweise erklären wir vertieft auf der Seite zu den DNS-Sperren der ESBK.

Darstellung der DNS-basierten Netzsperre durch Schweizer Fernmeldedienstanbieter
Bei einer DNS-Sperre verhindern die Provider die Auflösung gelisteter Domains für Zugriffe aus der Schweiz.

Wichtig ist, dass diese Seite keine Anleitung zur Umgehung der Sperren gibt. Der Mechanismus wird hier rein sachlich beschrieben, weil er für das Verständnis der Marktlage zentral ist. Die rechtlichen Grundlagen lassen sich bei der ESBK unter nicht bewilligte Online-Spiele sowie über die ESBK-Startseite mit der aktuellen Sperrliste nachvollziehen.

Wie sich die Anbieter-Landschaft ohne Schweizer Konzession strukturiert

Statt einer namentlichen Vergleichstabelle – wie sie auf vielen Werbeseiten üblich ist – ordnet diese Seite die Anbieter-Landschaft nach objektiven Kriterien. Der Grund ist methodisch: Die in Suchergebnissen kursierenden Markennamen liessen sich ausschliesslich über Affiliate- und Werbeseiten finden, nicht über neutrale oder amtliche Quellen. Angaben zu Lizenz, Lizenznummer und Zahlungen waren werblich, teils widersprüchlich und nicht unabhängig überprüfbar. Eine seriöse, nicht werbende Darstellung verzichtet deshalb auf Namen und beschreibt stattdessen die zugrunde liegenden Strukturen und Risiken.

Die sinnvollste Gliederung erfolgt nach der Lizenzjurisdiktion, denn sie bestimmt massgeblich das Schutzniveau für Spielende. Daneben unterscheiden sich die Angebote nach beworbenen Merkmalen – hohe Willkommensboni, fehlende oder freiwillige Limits, Kryptozahlungen oder Werbung mit «ohne Verifizierung». Jeder dieser Typen trägt einen eigenen Risiko-Marker, der unabhängig vom konkreten Anbieter gilt.

Malta (Malta Gaming Authority, MGA)

Gilt unter den ausländischen Optionen als vergleichsweise strenge Aufsicht mit funktionierender Streitschlichtung. Risiko-Marker: in der Schweiz dennoch nicht bewilligt, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Eintragung auf der ESBK-Sperrliste.

Curaçao

Sehr verbreitete, leicht erhältliche Lizenz mit stark schwankendem Schutzniveau. Risiko-Marker: uneinheitliche Aufsicht, erschwerte Durchsetzung von Ansprüchen, kein Zugang zur Schweizer Streitschlichtung.

Anjouan (ALSI)

Eine der jüngsten und schwächsten Aufsichtsstrukturen. Risiko-Marker: geringe regulatorische Tiefe, erhöhtes Auszahlungs- und Vertrauensrisiko.

Ohne erkennbare Lizenz

Angebote ohne nachvollziehbare Aufsicht. Risiko-Marker: höchstes Risiko, zusätzlich erhöhte Geldwäsche- und Betrugsgefahr, insbesondere bei Werbung «ohne Verifizierung».

Übersicht der Lizenzjurisdiktionen Malta, Curaçao und Anjouan mit unterschiedlichem Schutzniveau
Die Lizenzjurisdiktion bestimmt das Schutzniveau – allen gemein bleibt der fehlende Schweizer Rechtsschutz.

Aus diesem Grund veröffentlicht diese Seite bewusst keinen namentlichen Anbieterkatalog: Ohne ausreichende, unabhängige Verifizierung wäre jede Nennung entweder werblich gefärbt oder irreführend. Die Kategorisierung nach Jurisdiktion erfüllt denselben Informationszweck, ohne ein bestimmtes Angebot zu bewerben oder zu empfehlen.

Welche Risiken bestehen, wenn die Schweizer Konzession fehlt

Die zentralen Risiken nicht bewilligter Anbieter ergeben sich unmittelbar aus dem fehlenden Schweizer Aufsichtsrahmen und sind in der ESBK-FAQ ausdrücklich benannt. An erster Stelle steht der fehlende Rechtsschutz: Kommt es zum Streit über eine verweigerte Auszahlung oder unklare Bonusbedingungen, ist die ESBK nicht zuständig. Spielende sind dann auf den zivilrechtlichen Weg im – oft fernen – Sitzstaat des Anbieters verwiesen, was praktisch schwer durchsetzbar ist. Hinzu kommt das ausdrücklich genannte Risiko, dass Einsätze und Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Ebenso bedeutsam ist der Wegfall des obligatorischen Spielerschutzes. Einzahlungs- und Verlustlimits sowie die Möglichkeit einer Selbstsperre sind nur bei konzessionierten Schweizer Anbietern gesetzlich garantiert; bei Offshore-Angeboten bestehen sie allenfalls freiwillig. Auch der Zugang zur nationalen Sperrliste als Schutzinstrument entfällt. Eine systematische Darstellung dieser Punkte bietet die Seite zu den Risiken ohne Schweizer Konzession.

Fehlender gesetzlicher Spielerschutz bei Anbietern ohne Schweizer Konzession
Einzahlungslimits und Selbstsperre sind nur bei konzessionierten Anbietern gesetzlich garantiert.

Sinnvoll

  • Die Konzession im offiziellen ESBK-Verzeichnis prüfen
  • Auf die Konzessionsnummer im Footer achten
  • Selbstkontroll-Tools konzessionierter Anbieter nutzen
  • Bei problematischem Spielverhalten frühzeitig Hilfe suchen

Risikobehaftet

  • Auf werbliche Testsieger-Listen ohne Quelle vertrauen
  • «Ohne Verifizierung»-Versprechen als Vorteil deuten
  • Auf durchsetzbaren Rechtsschutz bei Offshore-Anbietern setzen
  • Steuerliche Deklarationspflichten ausser Acht lassen
Darstellung eines Auszahlungsstreits bei einem Casino ohne Schweizer Konzession ohne Schutz durch die ESBK
Bei einem Streit über verweigerte Auszahlungen besteht kein Schutz durch Schweizer Behörden.

Diese Risiken sind nicht alarmistisch gemeint, sondern Ausdruck der tatsächlichen Rechtslage. Die Belege stehen in der ESBK-FAQ und auf der Seite zu nicht bewilligten Online-Spielen. Wer die Risiken kennt, kann eine informierte Entscheidung treffen – und zugleich die strafrechtliche Grauzone richtig einordnen.

Wie Zahlungen und Steuern bei Angeboten ohne Konzession einzuordnen sind

Beim Zahlungsverkehr zeigt sich die Schweizer Besonderheit besonders deutlich. TWINT ist mit über vier Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern die dominante Zahlungsmethode und direkt an Schweizer Bankkonten gekoppelt. Genau deshalb funktioniert TWINT bei nicht bewilligten ausländischen Anbietern in aller Regel nicht: Das System lässt ausländische Händlerkonten kaum zu, und Schweizer Banken praktizieren teils ein Payment-Blocking gegenüber gelisteten Angeboten. Üblich bleiben bei Offshore-Anbietern Karten, Banküberweisungen, E-Wallets sowie – als Differenzierungsmerkmal – Kryptowährungen wie BTC, ETH oder USDT, die zugleich ein erhöhtes Risiko mit sich bringen. Die Einzelheiten behandelt die Seite zu den Zahlungswegen TWINT und Krypto.

Steuerlich besteht eine wichtige Ungleichbehandlung. Gewinne aus in der Schweiz konzessionierten Online-Spielbanken sind bis zu einem Freibetrag von rund einer Million Franken steuerfrei; nur der übersteigende Betrag unterliegt der Einkommens- und der Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Gewinne aus ausländischen, nicht konzessionierten Casinos fallen nicht unter diese Privilegierung und sind grundsätzlich als übriges Einkommen voll steuerpflichtig sowie in der Steuererklärung zu deklarieren. Wie das im Detail aussieht, erklärt die Seite zum richtigen Versteuern von Gewinnen. Diese Angaben ersetzen keine verbindliche Steuerberatung.

Zahlungen und Steuern auf einen Blick

TWINT-Zahlung wird bei einem ausländischen Online-Casino ohne Schweizer Konzession blockiert
TWINT ist eng an Schweizer Bankkonten gekoppelt und steht bei nicht bewilligten Anbietern meist nicht zur Verfügung.

Die rechtlichen und steuerlichen Bezüge lassen sich über fedlex und die Schweizerische Bundesverwaltung nachvollziehen. Konkrete Freibeträge des laufenden Steuerjahres können kantonal abweichen und sollten im Einzelfall geprüft werden.

So erkennen Sie ein konzessioniertes Schweizer Online-Casino

Wer das Risiko nicht bewilligter Anbieter vermeiden möchte, kann ein konzessioniertes Schweizer Online-Casino zuverlässig erkennen. Ausschlaggebend ist der Eintrag im offiziellen ESBK-Verzeichnis der zugelassenen Online-Spielbanken. Im Footer einer seriösen Seite findet sich zudem eine Konzessionsnummer, etwa im Format 516-003-01, und ein klarer Bezug zu einer landbasierten Schweizer Spielbank. Diese Merkmale lassen sich in wenigen Minuten überprüfen und schützen vor den meisten Risiken. Eine ausführliche Anleitung bietet die Seite, wie Sie ein konzessioniertes Casino erkennen.

Konzessionierte Anbieter unterliegen der vollen Schweizer Aufsicht: Sie müssen ein Sozialkonzept führen, Selbstkontroll-Tools wie Einzahlungslimits und Reality-Checks anbieten und sind an die nationale Spielsperre angeschlossen. Diese Selbst- oder Fremdsperre gilt für alle physischen Schweizer Spielbanken sowie alle konzessionierten Online-Anbieter; eine Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten und nach einem Fachgespräch möglich. Wichtig: In der Schweiz wird die Sperre über das nationale Sperrsystem geführt – das deutsche «OASIS» ist nicht das Schweizer System.

Das nationale Spielsperrsystem der Schweiz für konzessionierte Spielbanken und Online-Anbieter
Die nationale Spielsperre wirkt über alle konzessionierten Schweizer Anbieter hinweg.
Prüfung der Konzessionsnummer eines Schweizer Online-Casinos im ESBK-Verzeichnis
Die Konzessionsnummer im Footer und der Eintrag im ESBK-Verzeichnis sind die verlässlichsten Erkennungsmerkmale.

Das offizielle Verzeichnis der konzessionierten Anbieter führt die Eidgenössische Spielbankenkommission. Wer sich um sein eigenes Spielverhalten oder das einer nahestehenden Person sorgt, findet weiter unten die geprüften Hilfekontakte für die Schweiz.

Verantwortungsvoll spielen – Hilfe in der Schweiz

Glücksspiel kann süchtig machen. Wenn das Spielen belastend wird oder Sie sich Sorgen um eine nahestehende Person machen, gibt es in der Schweiz kostenlose und anonyme Unterstützung. Die nationale Spielsucht-Helpline ist rund um die Uhr erreichbar.

Glücksspiel ist erst ab 18 Jahren zulässig.

Über den Autor

Reto Stalder beschäftigt sich seit über zwölf Jahren mit der Regulierung von Geldspielen und der rechtlichen Einordnung von Online-Glücksspielangeboten im deutschsprachigen Raum. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Schweizer Geldspielgesetz, der Funktionsweise von Netzsperren sowie der Frage, welche Risiken Angebote ohne Schweizer Konzession für Spielerinnen und Spieler mit sich bringen. Er analysiert Gesetzestexte, Aufsichtspraxis und Marktentwicklungen und übersetzt komplexe juristische Sachverhalte in verständliche Erklärungen. In den vergangenen Jahren hat er zahlreiche Fachbeiträge zu Spielerschutz, Geldspielrecht und der Abgrenzung legaler und nicht bewilligter Anbieter verfasst. Sein Ziel ist es, sachlich und ohne Werbecharakter über ein rechtlich sensibles Thema aufzuklären.

Mehr über Reto Stalder und die Redaktion

Häufige Fragen zu Casinos ohne Schweizer Lizenz

Ist es strafbar, in einem Casino ohne Schweizer Lizenz zu spielen?

Nein. Volljährige Spielende, die an einem unbewilligten Spielbankenspielangebot teilnehmen, machen sich nach Artikel 130 BGS nicht strafbar. Strafbar ist hingegen, wer solche Spiele ohne Konzession anbietet, organisiert oder zur Verfügung stellt. Spielende tragen jedoch das Risiko, dass Einsätze und Gewinne eingezogen werden und kein Schweizer Rechtsschutz greift.

Sind ausländische Online-Casinos in der Schweiz legal?

Nein. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan macht ein Angebot in der Schweiz nicht legal. Online-Casinospiele dürfen nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken mit ESBK-Bewilligung angeboten werden; alle anderen Angebote gelten als nicht bewilligt und werden per Netzsperre blockiert.

Muss ich Gewinne aus ausländischen Casinos versteuern?

Gewinne aus in der Schweiz konzessionierten Online-Spielbanken sind bis zu einem Freibetrag von rund einer Million Franken steuerfrei. Gewinne aus ausländischen, nicht konzessionierten Casinos fallen nicht unter diese Privilegierung und sind grundsätzlich als übriges Einkommen voll steuerpflichtig sowie in der Steuererklärung zu deklarieren. Die konkreten Beträge können kantonal abweichen.

Wie funktionieren die Netzsperren der ESBK?

Gestützt auf Artikel 86 BGS müssen die Fernmeldedienstanbieter den Zugang zu gelisteten, in der Schweiz nicht bewilligten Angeboten per DNS-Sperre blockieren. Die ESBK führt seit dem 3. September 2019 eine Sperrliste, die regelmässig im Bundesblatt publiziert wird. Das Bundesgericht hat die Verhältnismässigkeit dieser Praxis bestätigt.

Wie erkenne ich ein konzessioniertes Schweizer Online-Casino?

Ein konzessioniertes Casino ist im offiziellen ESBK-Verzeichnis eingetragen und führt eine Konzessionsnummer im Footer, etwa im Format 516-003-01. Es hat einen klaren Bezug zu einer landbasierten Schweizer Spielbank und bietet gesetzlich vorgeschriebene Schutzfunktionen wie Einzahlungslimits und die nationale Spielsperre.

Was bedeutet eine MGA- oder Curaçao-Lizenz für Schweizer Spieler?

Diese ausländischen Lizenzen haben in der Schweiz keine rechtliche Wirkung. Eine MGA-Lizenz gilt unter den Offshore-Optionen als vergleichsweise streng, eine Curaçao-Lizenz als sehr verbreitet mit schwankendem Schutzniveau. In beiden Fällen besteht jedoch kein Schweizer Rechtsschutz, und die Angebote können auf der ESBK-Sperrliste stehen.

Kann ich eine Spielsperre wieder aufheben lassen?

Ja, aber nicht sofort. Eine über das nationale Sperrsystem verhängte Selbst- oder Fremdsperre kann frühestens nach drei Monaten und erst nach einem Fachgespräch aufgehoben werden. Sie gilt für alle physischen Schweizer Spielbanken und alle konzessionierten Online-Anbieter. Bei Offshore-Angeboten besteht dieser Schutzmechanismus nicht.

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